🏢🏠 Newsletter: Neue Steuerentlastung für den Wohnungsbau ab Oktober 🏠🏢
NEWS 30.08.2023 📰
Hallo liebe ImmoPlus-Community,
wir bringen euch die neuesten Entwicklungen aus der Immobilienwelt direkt auf das Auge!😄🎭
Es ist wieder soweit: Das Bundeskabinett hat auf Schloss Meseberg getagt und eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, um den Wohnungsbau anzukurbeln! 🏗️🏢
Die Sonderabschreibung, auch bekannt als degressive AfA (Absetzung für Abnutzung), wird Realität! Und das für sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte, die ab dem 1. Oktober 2023 starten. Die Bauministerin Klara Geywitz hat die neuen Steueranreize vorgeschlagen, um dem Wohnungsbau neuen Schwung zu verleihen. 💼👷♀️
Was bedeutet das Ganze? Nun, für sechs Jahre können stolze sechs Prozent der Investitionskosten für den Wohnungsbau von der Steuer abgeschrieben werden. Und das ohne irgendwelche Obergrenzen! Klingt ziemlich verlockend, oder? Aber Achtung, das gilt nur ab einem Effizienzstandard von 55 und für alle Projekte, die ab dem 1. Oktober 2023 gestartet werden. 📈🏘️
Bauministerin Geywitz hat betont, dass diese Maßnahme als Antwort auf den dramatischen Einbruch bei den Baugenehmigungen gedacht ist. Sie möchte durch erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten den Anreiz schaffen, Bauvorhaben zügig umzusetzen. Und wer will sich schon dem Charme der neuen Steueranreize entziehen? 😉💰
Aber das ist nicht alles! Klara Geywitz hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: Eine bis Ende 2030 befristete degressive AfA für Wohngebäude ab Januar 2024. Das Ziel? Die Realität im Bauwesen widerspiegeln! Technik und Innovation verändern sich rasend schnell, und das führt oft dazu, dass Gebäude schneller an Wert verlieren. 🏠💡
Hier sind die Konditionen im Überblick:
- Die degressive Abschreibung gilt nur für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
- Im ersten Jahr könnt ihr sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. In den folgenden Jahren sind es jeweils sechs Prozent des Restwertes.
- Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
- Beispiel: Bei 600.000 Euro Investitionskosten könnt ihr im ersten Jahr 36.000 Euro geltend machen.
- Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
- Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden.
Dies ist Teil eines größeren Steuerpakets, des Wachstumschancengesetzes, das im Bundestag diskutiert wird. Natürlich müssen auch die Bundesländer zustimmen, bevor es in Kraft tritt. 📊🏛️
Ursprünglich war geplant, das Gesetz bereits früher zu beschließen, aber die Ampel-Koalitionäre hatten ihre Differenzen. Doch keine Sorge, die Verabschiedung im Bundestag ist für den 10. November 2023 angesetzt. Bundeskanzler Olaf Scholz ist zuversichtlich, dass im Zeichen des Wandels eine Einigung erzielt wird. 👥👍
Bleibt dran an den neuesten Entwicklungen und verpasst nicht die Gelegenheit, von den neuen Steueranreizen zu profitieren! Euer Immobilienprojekt könnte dank der degressiven AfA einen echten Aufschwung erleben! 💼🚀
Viele Grüße im Stil von Rene Wanzlik 🎭🏠🌟