🔥 Punkt 5: Leerstand weg, Wohnraum her! Die „Total-Abschreibung“ für Umnutzung & Nachverdichtung! 🏢➡️🏠

Leerstehende Büros in Wohnraum verwandeln und dabei massive Steuervorteile genießen? Mit unserem neuen Modell der „Total-Abschreibung“ wird das Realität! Ein revolutionärer Schritt, um die Wohnungsnot zu bekämpfen und Investoren anzulocken.

Hallo Immobilianer! 👋 Rene Wanzlik hier, euer Experte für den Immobilien-Dschungel, mit den heißesten News direkt aus der Baugrube! 🏗️ Schnallt euch an, denn wir gehen in die Zielgerade mit Punkt fünf von fünf entscheidenden Schritten, um die deutsche Immobilienwirtschaft wieder voll nach vorn zu bringen! 💪

Wir haben über Deregulierung, Bauland-Turbo, Eigenheim-Traum und stabile Materialpreise gesprochen. Jetzt kommt der letzte, aber absolut entscheidende Schlag gegen den Wohnungsmangel: Wir machen leerstehende Büros zu Wohnungen und nutzen jeden Winkel unserer Städte! 🚀 Stellt euch vor, der Staat gibt einen so krassen Steuervorteil, dass Investoren nur so auf die Idee springen, aus alten Gewerbeflächen nagelneuen, bezahlbaren Wohnraum zu zaubern, oder bestehende Gebäude aufzustocken! 🤯 Genau das verspricht unser fünftes Modell: "Total-Abschreibung" für Umnutzung zu Sozialwohnungen und Nachverdichtung. Klingt nach einer Win-Win-Situation, oder? 😉


🏡 Das Kernziel: Sofortiger Wohnraum aus bestehenden Flächen! 🏙️

Das große Ziel dieses Modells ist es, einen außergewöhnlich starken, sofortigen finanziellen Anreiz zu schaffen, um dringend benötigten Sozial- und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wie das gehen soll? Indem wir leerstehende Nichtwohngebäude umnutzen und gleichzeitig die städtische Nachverdichtung massiv ankurbeln! Flächeneffizienz ist hier das Zauberwort! ✨


💥 Der Haupthebel: Nahezu 100%ige Abschreibung im ersten Jahr! 💸

Das ist der absolute Hammer! Dieses Modell schlägt eine radikale, temporäre Abkehr von den bisherigen, eher trägen Abschreibungsmodellen vor (vergesst lineare AfA von 3% oder degressive 5%!). Hier können Investoren für qualifizierende Projekte fast die gesamten Investitionskosten im Jahr der Fertigstellung von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.

Stellt euch das vor – ein Rechenbeispiel, das euch umhaut:Du als Investor kaufst ein leerstehendes Bürogebäude für 2 Millionen Euro und investierst weitere 3 Millionen Euro in den Umbau zu 50 bezahlbaren Sozialwohnungen. Die Gesamtkosten sind also 5 Millionen Euro.

  • Mit normaler AfA (z.B. 3% linear): Du könntest pro Jahr 150.000 Euro abschreiben (3% von 5 Mio. Euro). Das dauert ewig, bis sich das rechnet!
  • Mit der "Total-Abschreibung": Du kannst nahezu 5 Millionen Euro im Jahr der Fertigstellung steuerlich geltend machen! Das drückt deine Steuerlast im ersten Jahr massiv und macht das Projekt sofort extrem attraktiv! Dein Cashflow schießt in die Höhe! 🎉

Aber welche Projekte bekommen diesen Mega-Steuervorteil?

  • Umnutzungen: Die Umwandlung von nachweislich langfristig leerstehenden Büro-, Einzelhandels- oder Leichtindustrieflächen in Wohneinheiten. Und das Wichtigste: Diese Wohnungen müssen als Sozial-/bezahlbarer Wohnraum (z.B. unter den Regeln der "Neuen Wohngemeinnützigkeit") für einen erheblichen Zeitraum (z.B. 20-30 Jahre) vermietet werden! Das ist kein Luxus-Umbau, das ist sozialer Wohnraum!
  • Nachverdichtung: Die Schaffung von erheblichen neuen Wohnkapazitäten in bestehenden Wohngebäuden in urbanen Kernbereichen (denkt an Dachaufstockungen, Bebauung von Innenhöfen, Hinzufügen ganzer Stockwerke). Auch hier gilt: Ein signifikanter Anteil der neuen Einheiten muss langfristig sozial-/bezahlbaren Mieten unterliegen. Das nutzt unsere knappen Flächen optimal aus und schafft Wohnraum dort, wo er am dringendsten gebraucht wird!

Ganz wichtig: Es gibt strenge Bedingungen! Langfristige Mietbindungen mit klaren Durchsetzungsmechanismen und hohen Strafen bei Nichteinhaltung (z.B. Rückforderung der gesamten Steuervorteile!). Und Baukostenobergrenzen (wie bei §7b EStG) könnten weiter gelten, um Luxussanierungen zu verhindern. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum, keinen Marmorpalast!


💰 Was bringt's? Das Potenzial ist gewaltig! 📈

Die Vorteile sind unschlagbar:

  • Ein rascher Anstieg von Sozial- und bezahlbaren Wohneinheiten im bestehenden städtischen Gefüge. Wir bauen nicht auf der grünen Wiese, sondern nutzen das, was da ist!
  • Revitalisierung leerstehender Immobilien – endlich ein Ende der "Geisterhäuser" in unseren Städten!
  • Effiziente Nutzung städtischer Flächen, was gut für die Umwelt und unsere Lebensqualität ist.
  • Die Geschwindigkeit und die Unmittelbarkeit der vollständigen Abschreibung im ersten Jahr sind ein viel stärkerer Anreiz als alles bisher Dagewesene. Das könnte Projekte freisetzen, die unter den aktuellen Bedingungen einfach nicht wirtschaftlich sind!

🚧 Aber gibt's da keine Haken? 🤔 Klaro, auch hier gibt's Herausforderungen!

  • Massiver sofortiger Steuerausfall: Das ist die größte Sorge der Finanzminister!
    Lösungsansatz: Die Maßnahme ist streng temporär (z.B. ein 5-Jahres-Fenster für Projektstarts). Das jährlich förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen könnte begrenzt werden. Wir müssen argumentieren, dass dies privates Kapital für soziale Ziele freisetzt, das sonst direkte Staatsausgaben erfordern würde. Und die Schaffung von Wohnraum generiert langfristig ja auch andere Steuereinnahmen!
  • Mitnahmeeffekte und Missbrauch: Könnten Projekte subventioniert werden, die sowieso stattgefunden hätten, oder könnten Kosten künstlich aufgebläht werden?
    Lösungsansatz: Hier braucht es strenge Definitionen von "langfristig leerstehend" und "erhebliche Nachverdichtung" sowie unabhängige Überprüfung. Baukostenobergrenzen für die abschreibungsfähige Summe sind Pflicht. Der Fokus liegt auf Projekten, die aktuell nachweislich unwirtschaftlich sind.
  • Sicherstellung langfristiger Sozialbindung: Was, wenn Investoren den Steuervorteil einstreichen und sich dann den Bindungen entziehen?
    Lösungsansatz: Robuste rechtliche Vereinbarungen, Grundbucheintragungen und saftige Strafen bei Vertragsbruch (z.B. vollständige Rückforderung der Steuervorteile plus Zinsen!). Am besten bevorzugen wir Projekte mit etablierten Sozialwohnungsträgern als Partnern.
  • Komplexität der Umsetzung: Definition der Förderfähigkeit, Überprüfung, Überwachung – das klingt nach Bürokratie.
    Lösungsansatz: Wir nutzen bestehende Rahmenbedingungen wo möglich und brauchen eine dedizierte Taskforce zur Aufsicht.

💡 Warum das alles? Weil es zwei Probleme auf einmal löst! 🏙️🏠

Dieses Modell könnte die finanzielle Attraktivität der Umwandlung von problematischen Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum radikal verändern. Wir gehen zwei städtische Herausforderungen gleichzeitig an: Gewerbeleerstand und Wohnungsmangel! Viele dieser leerstehenden Gebäude liegen in zentralen, gut angebundenen Lagen – ideal für Wohnungen! Und die Umnutzung ist oft kosteneffizienter als der Neubau auf der grünen Wiese.

Der enorme sofortige Steuervorteil könnte eine neue Klasse von "Impact-Investoren" anlocken: vermögende Privatpersonen oder Fonds, die nach sozial verantwortlichen Anlagen mit starken Steuervorteilen suchen, selbst wenn die laufenden Mietrenditen gering sind. Das verbreitert die Finanzierungsbasis für bezahlbaren Wohnraum!

Die temporäre Natur der "Total-Abschreibung" erzeugt einen starken "Nutze-es-oder-verliere-es"-Impuls und könnte zu einer konzentrierten Welle von Bau- und Umnutzungsaktivitäten führen. Das erfordert natürlich eine sorgfältige Steuerung der Baukapazitäten und Materiallieferketten (daher die Verbindung zu unserem Modell 4!). Wenn Modell 4 und 5 gleichzeitig umgesetzt werden, kann die Preis-/Angebotsstabilität aus Modell 4 die durch Modell 5 getriebene Nachfrage nach Materialien und Arbeitskräften ideal unterstützen.


So, liebe Immobilien-Freunde, das war's für heute von eurem Rene Wanzlik! Das war der fünfte und letzte entscheidende Punkt, den wir anpacken müssen, um unsere Immobilienwirtschaft wieder voll nach vorn zu bringen. Ein wirklich spannendes und mutiges Konzept, oder? Wir sind gespannt, was die Zukunft bringt! 😉 Bis bald!

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🚀🏠Steuerentlastungskracher! Die Megaparty für Wohnungsbauer! Schnallt euch an, es wird wild! 🎉🏢

🏢🏠 Newsletter: Neue Steuerentlastung für den Wohnungsbau ab Oktober 🏠🏢

NEWS 30.08.2023 📰

Hallo liebe ImmoPlus-Community,

wir bringen euch die neuesten Entwicklungen aus der Immobilienwelt direkt auf das Auge!😄🎭

Es ist wieder soweit: Das Bundeskabinett hat auf Schloss Meseberg getagt und eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, um den Wohnungsbau anzukurbeln! 🏗️🏢

Die Sonderabschreibung, auch bekannt als degressive AfA (Absetzung für Abnutzung), wird Realität! Und das für sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte, die ab dem 1. Oktober 2023 starten. Die Bauministerin Klara Geywitz hat die neuen Steueranreize vorgeschlagen, um dem Wohnungsbau neuen Schwung zu verleihen. 💼👷‍♀️

Was bedeutet das Ganze? Nun, für sechs Jahre können stolze sechs Prozent der Investitionskosten für den Wohnungsbau von der Steuer abgeschrieben werden. Und das ohne irgendwelche Obergrenzen! Klingt ziemlich verlockend, oder? Aber Achtung, das gilt nur ab einem Effizienzstandard von 55 und für alle Projekte, die ab dem 1. Oktober 2023 gestartet werden. 📈🏘️

Bauministerin Geywitz hat betont, dass diese Maßnahme als Antwort auf den dramatischen Einbruch bei den Baugenehmigungen gedacht ist. Sie möchte durch erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten den Anreiz schaffen, Bauvorhaben zügig umzusetzen. Und wer will sich schon dem Charme der neuen Steueranreize entziehen? 😉💰

Aber das ist nicht alles! Klara Geywitz hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: Eine bis Ende 2030 befristete degressive AfA für Wohngebäude ab Januar 2024. Das Ziel? Die Realität im Bauwesen widerspiegeln! Technik und Innovation verändern sich rasend schnell, und das führt oft dazu, dass Gebäude schneller an Wert verlieren. 🏠💡

Hier sind die Konditionen im Überblick:

  • Die degressive Abschreibung gilt nur für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Im ersten Jahr könnt ihr sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. In den folgenden Jahren sind es jeweils sechs Prozent des Restwertes.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Beispiel: Bei 600.000 Euro Investitionskosten könnt ihr im ersten Jahr 36.000 Euro geltend machen.
  • Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  • Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden.

Dies ist Teil eines größeren Steuerpakets, des Wachstumschancengesetzes, das im Bundestag diskutiert wird. Natürlich müssen auch die Bundesländer zustimmen, bevor es in Kraft tritt. 📊🏛️

Ursprünglich war geplant, das Gesetz bereits früher zu beschließen, aber die Ampel-Koalitionäre hatten ihre Differenzen. Doch keine Sorge, die Verabschiedung im Bundestag ist für den 10. November 2023 angesetzt. Bundeskanzler Olaf Scholz ist zuversichtlich, dass im Zeichen des Wandels eine Einigung erzielt wird. 👥👍

Bleibt dran an den neuesten Entwicklungen und verpasst nicht die Gelegenheit, von den neuen Steueranreizen zu profitieren! Euer Immobilienprojekt könnte dank der degressiven AfA einen echten Aufschwung erleben! 💼🚀

Viele Grüße im Stil von Rene Wanzlik 🎭🏠🌟

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