💸🔥Heiße Förder-Action in der Immobilienwelt: Knallhart kassieren für grüne Heizungen! 🏡💰

Ab dem 1. Juni 2024 können noch mehr Gruppen staatliche Fördermittel für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen umweltfreundlichere Modelle beantragen. Selbstnutzende Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind nun ebenfalls förderberechtigt. Die Förderung kann bis zu 70 % der Kosten betragen, wobei bestimmte Wärmepumpen zusätzliche Boni erhalten.

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mmoPuls: Die heißesten Neuigkeiten aus der Immobilienwelt mit Rene Wanzlik! 💼🔥

Na, ihr Immobilienhelden! 😄

Heute, am 01. Juni 2024, hab' ich 'ne Runde frische News und ne langweilige Zusammenfassung (am Ende)für euch, die eure Immobilienherzen höher schlagen lassen! 🏡❤️

Heiße Förder-Action für eure Heizungen, Leute! 💸�*

Also, ab nächsten Dienstag geht's rund! Jetzt können noch mehr Gruppen staatliche Kohle abstauben, um ihre alten Gas- und Ölheizungen gegen umweltfreundlichere Modelle zu tauschen. Sogar die selbst nutzenden Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können mitmischen! 🏢🌿

Unterstützung en masse für Hausbesitzer! 🏠🛠️

Schon seit 'nem halben Jahr können Besitzer von Einfamilienhäusern, die da selbst wohnen, Hilfe für den Heizungsswitch beantragen. Knapp 27.000 Anträge sind schon beim Wirtschaftsministerium gelandet. Und im August rocken dann auch die Vermieter und die Eigentümer von Wohnungen das Förderkarussell! 💰🔧

Förderparty für alle Heizungstypen! 🌡️�*

Bis zu 70 Prozent Förderung sind drin – je nachdem, was bei euch so abgeht. Und für bestimmte Wärmepumpen gibt's auch noch extra Boni. Dazu 'n fetter Geschwindigkeitsbonus für alle, die frühzeitig ihre Heizung upgraden wollen! 🚀

Wichtige Dates und Tipps zum Abfahren! 📅�*

Hausbesitzer mit grünem Daumen können sich 'nen zinsgünstigen KfW-Förderkredit schnappen. Und es wird geraten, nicht auf dem heißen Stein zu sitzen, sondern gleich mal in die Puschen zu kommen, um Lieferengpässe zu umschiffen. 💡💪

Ausblick und Forderungen für die Zukunft! 🌟�*

Die Experten sagen: Sichert euch die Kohle für die Zukunft, damit wir nicht alle im Regen stehen. Nutzt die fetten Fördermöglichkeiten, bevor die Party vorbei ist! 🌿💶

So, meine lieben Immobilien-Fans, bleibt dran und rockt weiterhin die Immobilienwelt wie echte Champions! Bis zum nächsten "ImmoPuls" Newsletter! 💼📰

Euer Schreiberling Rene Wanzlik vom Immobilienblock! 🖋️😎

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/

Übersicht: Heizungsförderung: Wichtige Informationen und Termine

Antragsberechtigte Gruppen

Aktuell (bis Ende August 2024)

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Ab Ende August 2024

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEGs für Maßnahmen am Sondereigentum.

Förderfähige Maßnahmen

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen (Förderung durch BAFA)

Finanzierungsformen

1. Zuschuss

  • Registrieren im Kundenportal „Meine KfW“.
  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Antragsstellung bis spätestens 30. November 2024 für Vorhabenbeginn zwischen 29. Dezember 2023 und 31. August 2024.

2. Kredit

  • Seit dem 27. Februar 2024 beantragbar bei einem Finanzierungspartner.
  • Nur in Kombination mit einer Zuschusszusage erhältlich.
  • Kredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
  • Kredit Nr. 358, 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude.

Vorgehensweise zur Antragstellung

1. Beratung und Planung

  • Beratung durch Expertinnen und Experten für Energieeffizienz oder Fachunternehmen für Heizungstechnik.

2. Vertragsabschluss

  • Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

3. Vorhabensumsetzung

  • Umsetzung des Vorhabens auf eigenes Risiko.

4. Registrierung und Antragstellung

  • Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“.
  • Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) durch eine Expertin oder einen Experten.

5. Nachweise

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen.
  • Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen.

Weitere Hinweise

Sonderregelungen

  • Bei Vorhabenbeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024, nachträgliche Antragstellung bis zum 30. November 2024 möglich.

Kombinationsmöglichkeiten

  • Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln bis zu einer Grenze von 60 % der förderfähigen Kosten möglich.

Unternehmens- und Kommunalförderung

Unternehmen

  • Ab Ende August im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und beantragen.

Kommunen

  • Ab Ende August Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ und Antragstellung für das neue Förderprodukt Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422).

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie im Bundesanzeiger.

Dieses Dokument bietet eine strukturierte Übersicht über die verschiedenen Aspekte der neuen Heizungsförderung in Deutschland, inklusive der antragsberechtigten Gruppen, förderfähigen Maßnahmen und Finanzierungsformen.